Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) für Geschäftskunden
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verkäufe und Lieferungen der F&B Affairs AG, Zürich («F&B Affairs»), an Geschäftskunden wie Detail- und Fachhandel, Gastronomie, Hotellerie, Catering und Unternehmen («Kunde»). Ein Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten erfolgt über diese Website nicht.
1.2 Mit der Bestellung anerkennt der Kunde diese AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn F&B Affairs sie schriftlich bestätigt.
1.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Sortimentslisten, Preislisten und Angaben auf der Website sind unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von F&B Affairs (z. B. per E-Mail) oder mit der Lieferung zustande.
2.3 Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Kann ein Produkt nicht geliefert werden, informiert F&B Affairs den Kunden umgehend; bereits geleistete Zahlungen für nicht gelieferte Ware werden zurückerstattet.
3. Preise
3.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) pro Artikel, exklusive Mehrwertsteuer, ab Lager F&B Affairs.
3.2 Es gelten die Preise gemäss der bei Bestellung gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot. Preisänderungen und befristete Aktionen bleiben vorbehalten; für bestätigte Bestellungen gilt der bestätigte Preis.
4. Lieferung
4.1 F&B Affairs liefert in die ganze Schweiz und ins Fürstentum Liechtenstein.
4.2 Ab einem Warenwert von CHF 300.– (exkl. MWST) pro Lieferung ist die Lieferung kostenlos. Darunter wird eine Lieferpauschale von CHF 30.– (exkl. MWST) verrechnet.
4.3 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig.
4.4 Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Kunden über.
5. Zahlung
5.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu bezahlen.
5.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. F&B Affairs kann einen Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen (Art. 104 OR) und weitere Lieferungen von der Begleichung offener Rechnungen oder von Vorauszahlung abhängig machen.
5.3 Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von F&B Affairs. F&B Affairs ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz des Kunden eintragen zu lassen; der Kunde wirkt dabei mit.
7. Prüfung der Ware und Mängelrüge
7.1 Der Kunde prüft die Ware sofort nach Erhalt auf Menge, Beschädigung und offensichtliche Mängel.
7.2 Offensichtliche Mängel, Falsch- und Fehllieferungen sind innert 24 Stunden nach Erhalt schriftlich (E-Mail genügt) mit Fotos zu melden. Transportschäden sind zusätzlich sofort dem Transportunternehmen anzuzeigen und von diesem bestätigen zu lassen.
7.3 Mängel, die erst später erkennbar werden, sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden.
7.4 Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt (Art. 201 OR).
8. Gewährleistung
8.1 Bei rechtzeitig gerügten Mängeln liefert F&B Affairs nach eigener Wahl kostenlos Ersatz oder schreibt den Warenwert gut. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandelung und Minderung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn F&B Affairs einen Mangel arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR).
8.2 Keine Mängel sind natürliche Schwankungen von Geschmack, Farbe und Konsistenz, wie sie bei handwerklich und aus Naturprodukten hergestellten Lebensmitteln üblich sind.
8.3 Die Gewährleistung entfällt, wenn die Ware nicht gemäss Ziffer 9 gelagert oder nach Ablauf des Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums verkauft oder verwendet wurde.
9. Lagerung
Der Kunde lagert die Ware sachgemäss und gemäss den Angaben auf der Verpackung. Halbkonserven sind sofort nach Erhalt kühl zu lagern, Vollkonserven kühl und trocken. Geöffnete Ware ist bei höchstens +5 °C zu lagern und rasch zu verbrauchen, sofern auf der Packung nichts anderes angegeben ist.
10. Haftung
10.1 F&B Affairs haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.2 Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn.
10.3 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz, bleiben vorbehalten.
11. Datenschutz
F&B Affairs bearbeitet Personendaten gemäss ihrer Datenschutzerklärung auf www.fbaffairs.ch.
12. Änderungen der AGB
F&B Affairs kann diese AGB anpassen. Für einen Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss gültig war. Die aktuelle Fassung ist auf www.fbaffairs.ch abrufbar.
13. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG).
14.2 Gerichtsstand ist Zürich. F&B Affairs kann den Kunden auch an seinem Sitz belangen.
Stand: Oktober 2026
